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Stellungnahme der FAA zur GPS-Anforderung für die Remote-ID

von: Richard J. Gross
Aktualisiert am: 4. August 2022

Die Federal Aviation Administration (FAA) hat klargestellt, dass Flugzeuge, die mit einer Fernidentifikation (Remote ID) ausgestattet sind, in der Lage sein müssen, ihren GPS-Standort als Teil des Remote-ID-Signals zu übermitteln. Diese Klarstellung erfolgt als Reaktion auf Bedenken, dass einige Flugzeuge diese Anforderung möglicherweise nicht erfüllen können.

Die neue Remote-ID-Regel der FAA, die am 29. November 2019 im Federal Register veröffentlicht wurde, schreibt vor, dass Flugzeuge mit einem Fernidentifikationssystem ausgestattet sein müssen, das ihren Standort, ihre Flughöhe, ihre Geschwindigkeit und ihre Richtung an einen Remote-ID-Dienstanbieter übermitteln kann. Der Zweck der Regel besteht darin, der FAA dabei zu helfen, Drohnen zu identifizieren und zu verfolgen, die illegal operieren oder ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Zuvor hatte die FAA erklärt, dass Flugzeuge nur dann in der Lage sein müssten, ihre GPS-Position zu übermitteln, wenn sie mit einem ADS-B-System (Automated Dependent Surveillance Broadcast) ausgestattet seien. Nun hat die Behörde jedoch klargestellt, dass alle mit Remote ID ausgestatteten Flugzeuge in der Lage sein müssen, ihre GPS-Position zu übermitteln.

In diesem Artikel werden die Auswirkungen dieser Änderung und ihre Bedeutung für Flugzeugbesitzer und -betreiber erörtert.

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Was ist Remote ID?

Die FAA betrachtet die Remote-ID als wichtigen Schritt bei der Entwicklung eines autonomen Verkehrskontrollsystems, ähnlich einem „digitalen Nummernschild“ für Drohnen. Es ist eine Methode für die zuständigen Behörden, eine Drohne zu identifizieren, auch wenn sie nicht direkt an deren Operationen beteiligt sind.

GPS-Anforderung für Remote-ID

Die Remote-ID ist ein System, das es ermöglicht, FAA um Drohnen zu identifizieren und zu verfolgen, die illegal operieren oder ein Sicherheitsrisiko darstellen. Das System besteht aus zwei Teilen: einem flugzeugmontierten Fernidentifizierungssystem und einem bodengestützten Fernidentifizierungsdienstleister.

Das Fernidentifizierungssystem überträgt den Standort, die Flughöhe, die Geschwindigkeit und die Richtung des Flugzeugs an den Anbieter des Fernidentifizierungsservices. Der Serviceanbieter stellt diese Informationen dann den Strafverfolgungsbehörden, Sicherheitsbehörden und anderen betroffenen Parteien zur Verfügung.

Die Notwendigkeit von GPS und seine Hindernisse

Die neue Regelung zur Remote-ID wurde von einigen kritisiert, die argumentieren, dass es für Flugzeuge ohne ADS-B schwierig sein wird, die GPS-Anforderung zu erfüllen. Insbesondere haben Kritiker Bedenken geäußert, dass Flugzeuge ohne ADS-B einen neuen GPS-Empfänger installieren müssen, was teuer und zeitaufwändig sein könnte.

Als Reaktion auf diese Bedenken stellte die FAA klar, dass Flugzeuge ohne ADS-B nur dann einen GPS-Empfänger installieren müssen, wenn sie nicht bereits dazu verpflichtet sind.

Die Agentur hat außerdem angedeutet, dass sie an einem Verfahren arbeitet, das es Flugzeugbesitzern ermöglicht, gegen die GPS-Anforderung Einspruch zu erheben, wenn sie nachweisen können, dass es für sie schwierig oder unmöglich wäre, der Anforderung nachzukommen.

Was steht in der neuen Grundsatzerklärung?

Am 22. November 2021 veröffentlichte die FAA eine Grundsatzerklärung zur Verwendung von Fernidentifizierungssystemen. Die Erklärung enthält drei Hauptbestimmungen:

GPS-Anforderung für Remote-ID
  • Die FAA stellte klar, dass alle Flugzeuge, die mit Remote ID ausgestattet sein müssen, in der Lage sein müssen, ihren GPS-Standort zu übermitteln. Zuvor hatte die Behörde erklärt, dass nur Flugzeuge mit ADS-B über diese Fähigkeit verfügen müssten.
  • Die FAA teilte mit, dass sie an einem Verfahren arbeite, das es Flugzeugbesitzern ermöglicht, gegen die GPS-Anforderung Einspruch zu erheben, wenn sie nachweisen können, dass es für sie schwierig oder unmöglich wäre, der Anforderung nachzukommen.
  • Die FAA bekräftigte ihre Verpflichtung, mit der Industrie und anderen Interessengruppen zusammenzuarbeiten, um Standards für Remote-ID Systeme.

Die Erklärung ist von Bedeutung, da sie weitere Informationen zu den Plänen der Behörde zur Umsetzung der Remote-ID-Regelung enthält. Insbesondere stellt die Erklärung klar, dass alle Flugzeuge, die mit Remote ID ausgestattet sein müssen, in der Lage sein müssen, ihren GPS-Standort zu übermitteln.

Diese Klarstellung ist von Bedeutung, da sie bedeutet, dass alle Flugzeuge, die mit Remote ID ausgestattet sein müssen, einen GPS-Empfänger an Bord haben müssen. Bisher mussten nur Flugzeuge, die bereits mit ADS-B ausgestattet sein mussten, einen GPS-Empfänger haben.

Die Erklärung besagt auch, dass die FAA an einem Verfahren arbeitet, mit dem Flugzeugbesitzer gegen die GPS-Anforderung Einspruch erheben können, wenn sie nachweisen können, dass es für sie schwierig oder unmöglich wäre, diese einzuhalten. Dies ist bedeutsam, da es zeigt, dass die Behörde sich der Bedenken bewusst ist, die hinsichtlich der GPS-Anforderung geäußert wurden, und daran arbeitet, diese auszuräumen.

Schließlich bekräftigt die Erklärung die Verpflichtung der FAA, mit der Industrie und anderen Interessengruppen zusammenzuarbeiten, um Standards für Remote-ID-Systeme zu entwickeln. Dies ist bedeutsam, weil es zeigt, dass die Behörde offen für eine Zusammenarbeit mit Interessengruppen in dieser Frage ist.

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Was ist WAAS?

WAAS ist das Wide Area Augmentation System. Es handelt sich um ein GPS-basiertes Navigationssystem, das Flugzeugen eine verbesserte Genauigkeit und Zuverlässigkeit bietet. WAAS ist für Remote ID nicht erforderlich, für ADS-B jedoch schon.

Was ist WAAS? GPS-Anforderung für Remote-ID

WAAS ist für seine Funktion auf ein Netzwerk von bodengestützten Referenzstationen sowie geostationären Satelliten angewiesen. Bodengestützte Referenzstationen überwachen Abweichungen in GPS-Satellitensignalen, die durch Satellitenorbitfehler oder ionosphärische Störungen verursacht werden.

Diese Beobachtungen werden anschließend als „Korrekturmeldungen“ an geostationäre Satelliten gesendet, wodurch eine Korrektur der GPS-Signale zur Erhöhung der Genauigkeit möglich wird.

WAAS-Empfänger unterscheiden sich in Bezug auf die Hardware nicht wesentlich von normalen GPS-Empfängern. Ihre Firmware wurde jedoch grundlegend aktualisiert, um Signale von WAAS-Satelliten empfangen und GPS-Signalkorrekturen berechnen zu können.

WAAS ist das am häufigsten verwendete System in der Luftfahrtindustrie. Es ist noch immer ungewöhnlich und viel teurer als herkömmliche GPS-Empfänger.

Welche Auswirkungen hat dies auf die Installation von Remote ID?

Die Einhaltung der Remote ID-Vorschriften wird sowohl für Drohnenhersteller als auch für Piloten immer schwieriger, da die FAA offenbar die Anforderung einer vertikalen Genauigkeit von 15 Fuß (4,5 m) forciert.

Was ist WAAS?

Derzeit bestimmt entweder eine eingebaute GPS-Funktion oder der GPS-Empfänger des mit dem Controller verbundenen Mobilgeräts die Position der Kontrollstation. Dabei wird herkömmliches GPS verwendet, von dem wir alle wissen, dass es nicht genau genug ist, um die Remote ID-Anforderungen zu erfüllen.

Das bedeutet, dass Sie die Remote-ID-Regel der FAA möglicherweise nicht einhalten können, wenn Sie keinen WAAS-fähigen GPS-Empfänger besitzen. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die Implementierung von Remote ID haben, da es für Piloten schwieriger wäre, die Regel einzuhalten.

Die gute Nachricht ist, dass die FAA sich dieses Problems bewusst ist und mit Interessenvertretern an der Entwicklung von Standards für Remote-ID-Systeme arbeitet. Dies zeigt, dass die Behörde offen für eine Zusammenarbeit mit Interessenvertretern in dieser Angelegenheit ist.

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Schlussfolgerung

Die Stellungnahme der FAA zur GPS-Anforderung für Remote ID ist von Bedeutung, da sie weitere Informationen zu den Plänen der Behörde zur Umsetzung der Remote ID-Regelung enthält.

Insbesondere wird in der Erklärung klargestellt, dass alle Flugzeuge, die mit Remote ID ausgestattet sein müssen, in der Lage sein müssen, ihren GPS-Standort zu übermitteln. Diese Klarstellung ist wichtig, denn sie bedeutet, dass alle Flugzeuge, die ADS-B haben müssen, auch einen GPS-Empfänger an Bord haben müssen.

Aus der Erklärung geht außerdem hervor, dass die FAA an einem Verfahren arbeitet, mit dem Flugzeugbesitzer Einspruch gegen die GPS-Anforderung erheben können, wenn sie nachweisen können, dass es für sie schwierig oder unmöglich wäre, der Anforderung nachzukommen.

Dies ist von Bedeutung, da es zeigt, dass sich die Agentur der hinsichtlich der GPS-Anforderung geäußerten Bedenken bewusst ist und daran arbeitet, diese auszuräumen.

Abschließend bekräftigt die Erklärung die Verpflichtung der FAA, gemeinsam mit der Industrie und anderen Interessengruppen Standards für Remote-ID-Systeme zu entwickeln.

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Richard J. Gross

Hallo, mein Name ist Richard J. Gross und ich bin Vollzeit-Airbus-Pilot und Inhaber eines kommerziellen Drohnengeschäfts. Ich habe 2015 mit Drohnen angefangen, als ich anfing, Luftaufnahmen für Immobilienunternehmen zu machen. Damals hatte ich keine Ahnung, worauf ich mich einließ, aber es stellte sich heraus, dass die Polizei auf mich aufmerksam wurde, kurz nachdem ich mit dem Fliegen begonnen hatte. Sie wollten nicht, dass ich mit meiner Drohne in der Nähe von Menschen fliege, also baten sie mich, ihre Beamten in den Regeln und Vorschriften für Drohnen zu schulen. Daraufhin beschloss ich, mein eigenes Drohnenunternehmen zu gründen und andere über den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Drohnen zu unterrichten.

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