Alle Drohnengesetze in Österreich (aktualisiert 2024)
Drohnen werden am Himmel über Österreich immer häufiger eingesetzt. In Großstädten wie Wien und Salzburg kam es in letzter Zeit zu einem explosionsartigen Anstieg der Drohnenflüge. Viele Freizeitflieger nutzen Drohnen, um die Natur aus der Vogelperspektive zu erkunden.
Für kommerzielle Betreiber haben Drohnen professionellere Möglichkeiten für Fotografie und Videografie, Bau- und Ingenieuraufgaben, Transport und andere Dienstleistungen geschaffen.
Drohnen werden auch zu Bildungszwecken von Studenten und Forschern eingesetzt, die sich vertiefende Einblicke in Themen wie Ökologie und Klimawandel verschaffen möchten.
Drohnen in Österreich sorgen für faszinierende Erlebnisse, die unschätzbare Daten liefern und in den wunderschönen Landschaften des Landes wesentliche Funktionen erfüllen können.
Drohnen-Enthusiasten müssen beim Umgang mit ihren Geräten mehrere Aspekte berücksichtigen, darunter Sicherheitsvorschriften, Luftraumbeschränkungen und zulässige Operationen, je nachdem, wohin sie fliegen.
In diesem Blogbeitrag besprechen wir alle Drohnengesetze in Österreich, während wir die atemberaubenden Sehenswürdigkeiten von oben erkunden.
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Inhaltsübersicht
- Allgemeine Drohnenregeln in Österreich
- Drohnengenehmigung in Österreich
- Registrierung von Drohnenpiloten
- Drohnenregistrierung
- Versicherungspflicht für Drohnen
- Operationskategorien in der Europäischen Union
- Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA)
- Austro Control (AC) / DroneSpace
- Keine Drohnenzonen in Österreich
- FAQs
- Schlussfolgerung
Allgemeine Drohnenregeln in Österreich
Österreichische Drohnenbetreiber müssen jede ihrer Drohnen registrieren und die damit verbundenen Gesetze sorgfältig befolgen.
- Ein Drohnenpilot darf nicht jünger als 16 Jahre sein.
- Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist für alle Drohnenbetreiber eine Notwendigkeit.
- Außer in Ausnahmefällen, in denen eine Sondergenehmigung vorliegt, ist das Überfliegen von Menschenansammlungen (z. B. bei Festivals, Sportveranstaltungen, Konzerten usw.) strengstens untersagt.
- Ohne ausdrückliche Genehmigung ist es strengstens verboten, in der Nähe von Flughäfen zu fliegen.
- Nur die Austro Control ist befugt, einem Piloten eine Fluggenehmigung zu erteilen.
- Trotz der Genehmigung Ihrer Betriebserlaubnis benötigen Sie möglicherweise für bestimmte Gebiete zusätzliche luftfahrtbezogene Genehmigungen gemäß den Flugverkehrsregeln 2014.
- In der Kategorie „Offen“ dürfen Drohnen bis zu einer atemberaubenden Höhe von 50 Metern (170 Fuß) über dem Boden oder dem Meeresspiegel geflogen werden. Wenn Sie für Ihren Betrieb zusätzliche Höhe benötigen, gibt es auch eine spezielle Kategorie mit einer Obergrenze von 120 Metern (400 Fuß). Die Zivilluftfahrtbehörde kann bei Bedarf sogar Ausnahmen für bestimmte Drohnenbetreiber gewähren.
- Es ist wichtig, die Drohne jederzeit visuell im Auge zu behalten und stets einen Abstand von nicht mehr als 500 Metern einzuhalten.
- Zur Sicherheit aller ist es wichtig, dass Sie Flüge in der Nähe von Wohngebieten oder Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte unbedingt vermeiden.
- Um den Schutz unserer Wohngebiete zu gewährleisten, ist es wichtig, stets eine Pufferzone von 1 Kilometer einzuhalten.
- Einzelpersonen müssen ohne Genehmigung einen Abstand von 500 Metern zu isolierten Grundstücken, Bewohnern, Fahrzeugen, Lebewesen oder Bauwerken einhalten.
- Achten Sie beim Betrieb eines Flugzeugs darauf, einen Sicherheitsabstand von 8 Kilometern zu Flughäfen und drei Kilometern zu Hubschrauberlandeplätzen einzuhalten.
- Es ist strengstens verboten, nach Einbruch der Dunkelheit eine Drohne zu fliegen.
- Es ist strengstens verboten, militärische Stätten, öffentliche Versorgungsgebiete, archäologische Stätten und alle anderen privaten und/oder staatlichen Einrichtungen zu überfliegen, innerhalb oder in der Nähe davon zu fliegen.
Österreich hat seit 2014 strenge Vorschriften für unbemannte Flugsysteme eingeführt. Sie sollten daher sicherstellen, dass Ihre Drohne die Kriterien erfüllt, bevor Sie sie ins Land bringen.
Gewicht und gewünschte Flughöhe sind wichtige Faktoren bei der Kategorisierung einer Drohne. Das Verständnis dieser Regeln ist unerlässlich, um ein sicheres und legales Fliegen bei einem Besuch in Österreich mit einer UAS zu gewährleisten.
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Drohnengenehmigung in Österreich
In Österreich werden Drohnen nach ihrer kinetischen Energie, einschließlich ihrer Geschwindigkeit und ihrem Gewicht, klassifiziert.
Jeder, der eine der folgenden Drohnen steuert, ist verpflichtet, ein Drohnenführerprofil zu erstellen:
- Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 g
- Drohnen unter diesem Gewicht, die jedoch mit einer Technologie ausgestattet sind, die beim Aufprall auf Menschen eine kinetische Energie von mehr als 80 Joule übertragen kann (sogenannte „Hochgeschwindigkeitsmodelle“)
- Drohnen sind mit Sensoren ausgestattet und können persönliche Informationen sammeln.
Betreiber müssen sich registrieren, bevor sie Hardware mit einer Kamera verwenden, mit Ausnahme von Geräten, die den Spezifikationen der EU-Spielzeugrichtlinie entsprechen.
Registrierung von Drohnenpiloten
Gemäß der EU-Verordnung 2019/947 müssen sich alle UAS-Betreiber registrieren, bevor sie ihre Drohnen steuern. Darüber hinaus muss der für die Drohne verantwortliche Fernpilot alle Anweisungen des Bedieners befolgen und die volle Verantwortung für jeden von ihm durchgeführten Flug übernehmen.
In der OPEN-Kategorie ist bei Alleinflügen normalerweise eine einzige Person erforderlich, die beide Rollen – Pilot und Beobachter – ausfüllt. Diese Regeln garantieren ein sicheres Erlebnis für alle Beteiligten bei jedem Flug.
- Wenn Sie die OPEN-Kategorie erfüllen, ist eine Registrierung für unbemannte Flugsysteme (UAS) mit einem Gewicht von mehr als 250 g und einer Geschwindigkeit von oder über 90 km/h mit angeschlossener Kamera oder Mikrofon erforderlich.
- Jeder Betreiber muss sich ausnahmslos in der Kategorie SPEZIFISCH registrieren.
- Es ist unbedingt zu bedenken, dass jede juristische Person ihre Geschäftstätigkeit in dem Land registrieren muss, in dem sie hauptsächlich tätig ist, und dass die Registrierung ausschließlich in einem einzigen Mitgliedstaat erfolgen darf.
Der Beginn Ihrer Reise zur UAS-Betreiberregistrierung ist ein Kinderspiel; Führen Sie das Online-Verfahren durch. Nach der Registrierung bleibt Ihre Nummer ein Jahr lang gültig und muss jährlich auf die gleiche Weise erneuert werden, es sei denn, Sie möchten sich nicht mehr registrieren.
Um die konsistente Aktivierung Ihrer Nummer zu gewährleisten, stellen Sie sicher, dass Sie über Ihren aktuellen Status in diesem System informiert sind.
Drohnenregistrierung
Jeder Drohnenbetreiber kann sich problemlos online registrieren und erhält eine eindeutige Registrierungsnummer, die auf allen eingesetzten Drohnen angezeigt werden muss. Dies kann bequem durch eine einfache Beschriftung des Flugzeugs erfolgen.
Eine individuelle Geräteregistrierung ist völlig überflüssig, da eine einmalige Anmeldung beim Betreiber der Automaten ausreicht, um diese für eine günstige Gebühr von 32,40 Euro für 3 Jahre zu autorisieren.
Versicherungspflicht für Drohnen
Wenn Sie in Österreich eine Drohne fliegen, müssen Sie sich nach den Vorgaben des Luftverkehrsgesetzes versichern. Dazu muss Ihre Versicherung mindestens 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte) abdecken.
Beachten Sie, dass in anderen Ländern der Europäischen Union möglicherweise zusätzliche Deckungsansprüche gelten, die über die hier genannten hinausgehen.
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Operationskategorien in der Europäischen Union
Die Europäische Union hat Drohnen sorgfältig in drei Kategorien mit unterschiedlichen Vorschriften eingeteilt, die strikt befolgt werden sollten.
Offene Kategorie
Wenn Sie gerne fliegen möchten, ohne eine Sondergenehmigung einholen zu müssen, sollten Sie über die Anschaffung einer Drohne der „offenen“ Kategorie nachdenken. Die Einhaltung der EASA-Sicherheitsvorschriften ist unerlässlich, da diese Geräte nicht kommerziell sind und ein Gewicht von 25 kg nicht überschreiten dürfen.
Das Beste daran ist, dass Sie vor der Inbetriebnahme keine vorherige Genehmigung benötigen. Lassen Sie sich dadurch jedoch nicht zu der Annahme verleiten, dass Unwissenheit oder Nachlässigkeit vernachlässigt werden sollten.
In jüngster Zeit hat die Europäische Union aufgrund ihrer umfangreichen Vorteile einen unglaublichen Anstieg bei Drohnen der offenen Kategorie erlebt.
Unbemannte Luftfahrzeuge sind sowohl langlebig als auch kostengünstig – was sie nicht nur zu einer guten Wahl für Hobbyanwender, sondern auch für Unternehmen und Betriebe macht, die einen kommerziellen Betrieb anstreben.
Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten dieser Drohnen machen sie äußerst gefragt; Ob Freizeitaktivitäten oder ernsthaftere Geschäftsanwendungen, sie können all das und noch viel mehr bieten.
Fliegende Drohnen sind im Vergleich zu anderen Luftfahrzeugen einfacher zu steuern und werden sowohl die Luftfahrt als auch den Transport revolutionieren. Auch wenn bestimmte Beschränkungen ihren Einsatz in der EU behindern, ist klar, dass diese innovativen Geräte ein wichtiger Bestandteil des Verkehrssystems unserer Gesellschaft werden werden.
Besondere Kategorie
Im Gegensatz zur uneingeschränkteren offenen Kategorie unterliegen bestimmte kommerzielle Aktivitäten vorgegebenen Einschränkungen. Wenn Sie beispielsweise eine Drohne zum Fotografieren oder Filmen von Personen einsetzen möchten, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie zuvor die Erlaubnis der Beteiligten einholen.
Um mögliche rechtliche Probleme während des Betriebs zu vermeiden, empfehlen wir dringend, sich vorab an die EASA zu wenden, um ein tieferes Verständnis der verschiedenen in diesem Zusammenhang geltenden Beschränkungen zu erlangen.
Wenn Sie nach Drohnen für den kommerziellen Einsatz suchen, ist Lowest Price Drones die beste Option. Ihre Modelle wiegen zwischen 25 und 150 kg und verfügen über eine EASA-Genehmigung, die schnell erworben werden kann und die für den Start erforderliche Genehmigung in kürzester Zeit erteilt.
Zertifizierte Kategorie
Um eine zertifizierte Drohne legal betreiben zu können, müssen Sie mit der Luftfahrtaufsichtsbehörde der Europäischen Union (EASA) sprechen und über ein unbemanntes Fluggerät mit einem Gewicht von mehr als 150 kg verfügen.
Mit der Zulassung durch die EASA können diese Drohnen dann kommerziell genutzt werden. Durch diese Genehmigung wird sichergestellt, dass diese Drohnen allen von der EASA festgelegten Sicherheitsstandards entsprechen können, wodurch der Schutz aller Benutzer gewährleistet ist.
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Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA)
Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) ist eine maßgebliche Einrichtung, die 2002 gegründet wurde, um Flugsicherheitsstandards und -richtlinien im gesamten europäischen Luftraum zu verwalten.
Ihre Mission ist zweifach: Sie möchte nicht nur ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten, sondern auch Wege für zukünftige Innovation, Entwicklung und Wachstum in der Flugreisebranche schaffen.
Das Hauptaugenmerk der EASA liegt auf der Gewährleistung der Flugsicherheit. Dafür sorgen aber auch viele Drohnen haften bestimmten Vorschriften unterliegen, insbesondere solche, die für kommerzielle oder industrielle Zwecke wie Fotografie und Frachtlieferung eingesetzt werden.
Der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) gebührt Anerkennung für ihre außergewöhnlichen Bemühungen bei der Aufrechterhaltung einer Reihe internationaler Standards und Zertifizierungen, die speziell auf den Schutz kommerzieller Umstände, einschließlich der Privatsphäre, der Luftraumnutzung und der nationalen Sicherheit, ausgerichtet sind.
Kommerzielle Drohnen sind aufgrund der Vorschriften der Agentur alltäglich geworden; Sie werden heute mehr als je zuvor verwendet.
Austro Control (AC) / DroneSpace
Austro Control (AC) ist ein unabhängiger Luftfahrtdienstleister und die nationale Aufsichtsbehörde für alle Methoden des Flugverkehrsmanagements in Österreich. AC ist neben anderen damit verbundenen Dienstleistungen auch für die Ausstellung von Dokumenten wie Flugzeugnissen, Navigationsgenehmigungen, Zulassungsbescheinigungen und Genehmigungen verantwortlich.
Grundlage ihrer Tätigkeit sind strenge und präventive Sicherheitsrichtlinien für die Flugsicherung, die sicherstellen, dass alle österreichischen Luftraumnutzer die international vereinbarten Standards und Vorschriften einhalten.
AC hat sich durch die Bereitstellung hochwertiger Dienstleistungen für Fluggesellschaften, Luftfahrtinstitute sowie geschäftliche und private Betreiber, die in Österreich oder seinen Nachbarländern reisen oder dort ansässig sind, zu einem führenden Unternehmen in der europäischen Luftfahrtindustrie entwickelt.
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Keine Drohnenzonen in Österreich
Drohnenverbotszonen sind Gebiete, die von einer lokalen, staatlichen oder nationalen Regierung als Gebiete ausgewiesen wurden, in denen der Einsatz von Drohnen ausgeschlossen ist. Der Einsatz von Drohnen zu Freizeitzwecken oder kommerziellen Zwecken ist in bestimmten Gebieten weder dauerhaft noch vorübergehend gestattet.
Diese Zonen werden eingerichtet, um Flughäfen, Militäranlagen und Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte vor potenziellen Gefahren durch unachtsame Drohneneinsätze zu schützen. Drohnenpiloten müssen sich der Drohnenverbotszonen bewusst sein, auch wenn sie beim Fliegen in ihrem Gebiet die neuesten Navigationstechnologien verwenden.
Durch die Einhaltung dieser Beschränkungen können sie dazu beitragen, die Sicherheit aller Luftraumnutzer zu gewährleisten und gleichzeitig eine verantwortungsvolle Nutzung der Luft zu gewährleisten.
Informieren Sie sich über Drohnenverbotszonen
Um mehr über die geltenden Drohnenverbotszonen in Ihrer Region zu erfahren, sollten Sie die örtliche oder nationale Luftfahrtbehörde um Rat fragen. Sie können aktuelle Informationen zu aktuellen Einschränkungen und Richtlinien bereitstellen. Darüber hinaus enthalten viele beliebte Navigations-Apps Flugverbotszonendaten, sodass Piloten leicht erkennen können, wo sie ihre Drohnen nicht fliegen dürfen.
Auch bei dringendem Bedarf an Fluggenehmigungen in einer der Drohnenverbotszonen sollten Sie sich an Austro Control wenden. Abhängig von den Umständen und Sicherheitserwägungen können sie nach sorgfältiger Prüfung und Risikobewertung vorübergehende Ausnahmen genehmigen.
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FAQs
Ist der Betrieb einer Drohne in Österreich erlaubt?
Ja, der Betrieb einer Drohne ist in Österreich zulässig, sofern Sie die Regeln und Vorschriften der Austro Control einhalten.
Gibt es Einschränkungen, wo ich meine Drohne fliegen darf?
Ja, bestimmte Bereiche sind aus Sicherheitsgründen gesperrt. Informationen zu Flugverbotszonen in Ihrer Nähe sollten Sie stets bei der örtlichen Luftfahrtbehörde oder in Navigations-Apps einholen.
Benötige ich die Erlaubnis von Austro Control, um meine Drohne in Österreich fliegen zu lassen?
Ja, für den Einsatz einer Drohne im österreichischen Luftraum benötigen Sie eine Genehmigung der Austro Control. Je nach Situation können nach sorgfältiger Risikobewertung Ausnahmen gewährt werden.
Schlussfolgerung
Piloten, die in Österreich Drohnen fliegen, müssen sich mit den dortigen Vorschriften vertraut machen und diese einhalten. Um den sicheren und legalen Betrieb unbemannter Flugsysteme im österreichischen Luftraum zu gewährleisten, müssen Drohnenbetreiber ihre Drohnen registrieren und eine am Luftfahrzeug anzubringende Registrierungsnummer erhalten.
Auch Drohnenpiloten müssen für ihren Einsatz über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Austro Control ist ein führendes Unternehmen in der europäischen Luftfahrtindustrie und bietet hochwertige Dienstleistungen und Fachwissen, um einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten.
Durch die Einhaltung der Regeln und Vorschriften können Drohnenpiloten über geltende Flugverbotszonen informiert bleiben und gleichzeitig die Vorteile eines verantwortungsvollen Drohneneinsatzes in Österreich genießen.
Das Befolgen der Regeln kann dazu beitragen, dass Sie das Fliegen von Drohnen in Österreich unbesorgt genießen können. Wir hoffen aufrichtig, dass dieser Artikel für Sie von Nutzen war. Für weitere Empfehlungen oder Anfragen hinterlassen Sie bitte unten einen Kommentar.