Alle Drohnengesetze in Bulgarien (aktualisiert 2024)
In Bulgarien kam es in letzter Zeit zu einem zunehmenden Einsatz von Drohnen, insbesondere auf Feldern, die normalerweise gefährlich sind. Diese Drohnen haben das Potenzial, die Sicherheit und Effizienz bei der Überwachung und dem Einsatz an abgelegenen oder schwierigen Orten zu erhöhen.
Die Vielseitigkeit unbemannter Flugsysteme hat es ermöglicht, dass sie zur Überwachung durch Feuerwehren bei Waldbränden, zur Überwachung in Gefängnissen, zur geologischen Kartierung und sogar zur Postzustellung eingesetzt werden können.
Wenn Sie darüber nachdenken, in Bulgarien eine Drohne zu fliegen, ist es wichtig, die Gesetze und Vorschriften für Drohnen zu verstehen. Das Fliegen einer Drohne ist eine unglaubliche Möglichkeit, atemberaubende Luftperspektiven wundervoller Orte in Bulgarien einzufangen, aber diese Aktivitäten müssen verantwortungsbewusst und unter Berücksichtigung der örtlichen Gesetze durchgeführt werden.
Um Ihnen zu helfen, haben wir diesen Leitfaden zusammengestellt, der die aktuelle Gesetzgebung zu Drohnengesetzen in Bulgarien beschreibt und wie Sie Ihr UAV in diesem wunderschönen Land fliegen können, ohne in Schwierigkeiten zu geraten.
Inhaltsübersicht
- Allgemeine Drohnenregeln in Bulgarien (2024)
- Regeln für den kommerziellen Einsatz von Drohnen in Bulgarien
- Bulgarische Flugverkehrsbehörde (BULATSA)
- Generaldirektion Zivilluftfahrtverwaltung (DG CAA)
- Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA)
- Operationskategorien in der Europäischen Union
- Keine Drohnenzonen in Bulgarien
- Registrierung als Drohnenbetreiber
- FAQs
- Schlussfolgerung
Allgemeine Drohnenregeln in Bulgarien (2024)
Alle Drohnenpiloten in Bulgarien müssen ihre Drohnen registrieren und anschließend die folgenden Regeln einhalten.
- Drohnen können in der Kategorie „Offen“ bis zu einer Höhe von 50 Metern (170 Fuß) aufsteigen und in der Kategorie „Spezifisch“ sogar bis zu beachtlichen 120 Metern (400 Fuß). Für Personen, deren Drohnenprojekte besonders überzeugend sind, können bei der STA Ausnahmen von dieser Regelung beantragt werden.
- Zwischen der Drohne und dem Piloten muss eine freie Sichtverbindung bestehen, wobei die Reichweite 500 Meter nicht überschreiten darf.
- Vermeiden Sie Flüge in der Nähe von besiedelten Gebieten oder Wohngebieten, um die Sicherheit der dort lebenden Personen zu gewährleisten.
- Halten Sie zum Wohle aller einen Sicherheitsabstand von einem Kilometer zu Wohngebieten ein.
- Sofern keine Genehmigung vorliegt, ist es unbedingt erforderlich, einen Sicherheitsabstand von 500 Metern zu isolierten Gebäuden, Personen, Fahrzeugen, Tieren und anderen Strukturen einzuhalten.
- Für optimale Sicherheit halten Sie sich beim Fliegen von Flughäfen und Hubschrauberlandeplätzen fern. Halten Sie jederzeit einen Abstand von mindestens acht (8) Kilometern zu Flughäfen und drei (3) Kilometern zu Hubschrauberlandeplätzen ein.
- Unterlassen Sie eine Drohne bei Nacht fliegen unter allen Umständen.
- Es ist strengstens verboten, über, in der Nähe oder innerhalb von Militärstützpunkten, öffentlichen Versorgungsstandorten usw. zu fliegen. archäologisch Standorte und/oder private und öffentliche Einrichtungen.
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Regeln für den kommerziellen Einsatz von Drohnen in Bulgarien
Sie werden im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit kommerziell genutzt. Alle Piloten müssen die in der „Verordnung Nr. 2 des Verkehrsministeriums vom 10. März 1999 zur Festlegung von Flugregeln“ genannten Vorschriften einhalten und die Fluggenehmigung mindestens 8 Tage vorher per Brief an die Generaldirektion Zivilluftfahrtverwaltung der GD CAA beantragen ihre Flüge.
Darüber hinaus sollten alle Flugzeuge zu Deckungszwecken über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 1 Mio. EUR verfügen. Behindern Sie nicht den Betrieb eines Flugzeugs mit Besatzung. Vermeiden Sie es, durch Wolken zu fliegen oder einen eingeschränkten Luftraum zu betreten.
Bulgarische Flugverkehrsbehörde (BULATSA)
Die Bulgarische Flugverkehrsbehörde (BULATSA) ist ein unabhängiges staatliches Unternehmen, das in erster Linie für den sicheren und effizienten Flugverkehr über Bulgariens Luft zuständig ist.
Um mit modernen Innovationen Schritt zu halten, hat BULATSA kürzlich Drohneneinsätze in seinem Sektor eingeführt und setzt Drohnen zur Überwachung des Flugverkehrs und zur Vermessung der Infrastruktur in seinem Luftraum ein.
Durch die Zusammenarbeit mit Branchenexperten und anderen relevanten Behörden können sie einen hohen Qualitätsstandard gewährleisten, der Piloten, Passagieren und Zivilisten am Boden zugute kommt.
Das Engagement von BULATSA für Innovation und Sicherheit macht BULATSA zu einer der führenden europäischen Behörden für sichere internationale Drohneneinsätze.
Generaldirektion Zivilluftfahrtverwaltung (DG CAA)
Die Generaldirektion Zivilluftfahrtverwaltung (DG CAA) in Bulgarien ist eine Regierungsbehörde, die für die Überwachung der Zivilluftfahrt und die Regulierung des Drohnenverkehrs im Land zuständig ist.
Ihre Aufgabe ist es, alle in Bulgarien eingesetzten Drohnen zu beaufsichtigen und zu regulieren, z. B. Registrierungsanforderungen, Umsetzung von Verfahren zum Schutz der Luftraumsicherheit, Erteilung von Genehmigungen und Genehmigungen sowie Sicherheitsprüfungsdienste.
Mit ihrem umfassenden Ansatz setzen sie sich dafür ein, dass Drohnen im bulgarischen Luftraum den Best-Practice-Richtlinien folgen und sicher funktionieren. Die GD CAA Bulgarien bietet außerdem Anleitungen zum Einsatz von Drohnen und gibt Hinweise zu Funktionen wie Höhenbegrenzung und Abstandseinhaltung.
Ihr Fachwissen und ihre Unterstützung tragen dazu bei, eine sichere Umgebung für Drohnen zu gewährleisten, damit Flugzeuge und Menschen in Harmonie koexistieren können.
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Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA)
Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) ist eine Organisation, die sich für die Gewährleistung eines hohen Standards der Flugsicherheit in allen EU-Staaten sowie allen anderen assoziierten Ländern einsetzt.
Die 2002 gegründete EASA konzentriert sich in erster Linie auf die Lufttüchtigkeit und den Umweltschutz von Flugzeugen, ist aber auch für die Zertifizierung von Flugzeug- und Hubschrauberkonstruktionen, die Genehmigung von Organisationen zur Wartung von Flugzeugen und die Entwicklung von Standards für die Lizenzierung von Flugbesatzungen verantwortlich.
Die EASA ist seit Kurzem noch aktiver und übernimmt EU-weit die Genehmigungsverfahren für Drohneneinsätze. Damit hat die EASA versucht, ein einheitliches System zur Erteilung von Genehmigungen für Drohnen zu schaffen und so eine bessere Kontrolle innerhalb der ihrer Zuständigkeit unterliegenden Länder zu gewährleisten.
Operationskategorien in der Europäischen Union
Beim Fliegen einer Drohne in der Europäischen Union sind drei verschiedene Flugzeugkategorien zu berücksichtigen, für die jeweils eigene Gesetze und Vorschriften gelten.
Offene Kategorie
Wenn Sie den Komfort und die Zugänglichkeit von Drohnen nutzen möchten, dann sind Drohnen der offenen Kategorie genau das Richtige für Sie! Diese Flugzeuge dürfen maximal 25 kg wiegen und dürfen nicht kommerziell genutzt werden – ansonsten können sie jedoch ohne besondere Genehmigung geflogen werden.
Sicherheit hat jedoch immer noch Priorität. diejenigen, die diese betreiben Arten von Drohnen sollten stets alle Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) einhalten.
Aufgrund ihrer Kosteneffizienz und Benutzerfreundlichkeit hat die Europäische Union kürzlich einen Anstieg der Beliebtheit von Drohnen der offenen Kategorie erlebt. Sie eignen sich nicht nur hervorragend für Freizeitaktivitäten, sondern diese innovativen Geräte können auch in kommerziellen Anwendungen eingesetzt werden.
Im Vergleich zu anderen unbemannten Flugsystemen sind Drohnen unglaublich benutzerfreundlich und haben das Potenzial, die Luftfahrt völlig zu revolutionieren.
Auch wenn es beim Einsatz von Drohnen in Europa einige Probleme gibt, die angegangen werden müssen, sind ihre Auswirkungen auf den Transport sicher – und diese werden mit der Zeit immer deutlicher sichtbar.
Besondere Kategorie
Bei Arbeiten innerhalb der spezifischen Kategorie sind ohne vorherige Zustimmung der EASA nur bestimmte kommerzielle Aktivitäten erlaubt. Beispielsweise müssen Sie eine ausdrückliche Genehmigung einholen, um Fotos oder Videos von Personen vor Ort aufzunehmen.
Der Betrieb einer Drohne dieser Kategorie kann zusätzliche Einschränkungen mit sich bringen; Es wäre ratsam, die EASA zu konsultieren, bevor Sie Ihr Fahrzeug nutzen.
Eine Drohne, die unter diese spezifische Kategorie fällt, erfordert eine ausdrückliche Genehmigung der Behörden, bevor sie abheben kann. Diese Drohnen, von denen Lowest Price Drones berichtet, dass sie zwischen 25 und 150 kg wiegen, sind nur für die kommerzielle Nutzung zugelassen. Wenn Sie das Kommando über eine dieser Maschinen übernehmen möchten, müssen Sie zunächst eine Genehmigung der EASA einholen.
Zertifizierte Kategorie
Wenn Sie eine verwenden möchten Drohne für kommerzielle ZweckeDann ist die beste Option die Suche nach einem der von der EASA zertifizierten Kategoriemodelle.
Die Luftfahrtregulierungsbehörde der Europäischen Union bietet eine Reihe von Zertifizierungsprogrammen an, die sicherstellen, dass diese unbemannten Flugzeuge alle erforderlichen Sicherheitsstandards und -vorschriften erfüllen.
Hinweis: Wenn das von Ihnen gewählte Modell mehr als 150 kg wiegt, beantragen Sie unbedingt vor dem Start eine Genehmigung bei der EASA.
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Keine Drohnenzonen in Bulgarien
Drohnenverbotszonen sind Orte in Bulgarien, an denen der Einsatz von Drohnen aus Sicherheits- oder anderen Gründen verboten ist. Zu diesen Bereichen gehören in der Regel Flugplätze, sensible Regierungsbereiche und Lufträume, in denen möglicherweise ein hohes Maß an Flugverkehr herrscht.
Da Drohnen immer beliebter werden, ist es sowohl für Hobbyanwender als auch für gewerbliche Betreiber wichtig, sich mit Drohnenverbotszonen vertraut zu machen, um sicherzustellen, dass sie sich an die Gesetze halten und sich selbst und andere vor Ärger bewahren.
In vielen Fällen erfordern örtliche Gesetze eine Genehmigung oder Sondergenehmigung vor dem Fliegen an bestimmten Orten, daher ist es wichtig, dass Sie sich vor dem Abflug informieren.
Registrierung als Drohnenbetreiber
Gemäß der Europäischen Verordnung (EU) 2019/947 ist die Registrierung eine obligatorische Voraussetzung für alle Betreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme, nicht nur für die UAS selbst.
Diese Regelung verlangt, dass jeder Flug auch einen designierten UAS-Piloten hat, der üblicherweise als Remote Pilot (RP) bezeichnet wird.
Der RP muss die Kontrolle über jedes unbemannte Flugzeugsystem haben und die volle Verantwortung für dessen Sicherheit während des Betriebs tragen. Daher obliegt es ihrem Arbeitgeber, dem UAS-Betreiber, jede Mission zu überwachen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.
Diese natürliche oder juristische Person trägt in ihrem Namen die volle Verantwortung für den Betrieb der Drohne(n). Sehr oft sind in der OPEN-Kategorie und als Einzelperson der Pilot und der Operator dieselben Personen.
- Betreiber, die unter die fallen Kategorie OPEN müssen ihre Fachhochschule anmelden. Dazu gehören UAS mit einer Masse von 250 g oder mehr und solche mit weniger als 250 g, die jedoch mit einer Geschwindigkeit von mehr als 90 km/h fliegen können und entweder mit einer Kamera oder einem Mikrofon ausgestattet sind.
- Für die SPEZIFISCHE Kategorie, alle Betreiber müssen sich ausnahmslos registrieren.
- Einzelpersonen können sich nur in dem Land registrieren, in dem sie derzeit leben. Andererseits müssen juristische Personen eine Registrierung in dem Staat erhalten, in dem sich ihr Hauptgeschäftssitz befindet.
Denken Sie daran, dass die Registrierungen jeweils nur innerhalb eines Mitgliedstaats erfolgen dürfen.
FAQs
Ist das Fliegen von Drohnen in Bulgarien erlaubt?
Ja, vorausgesetzt, Sie halten sich an die Vorschriften der EASA und der bulgarischen Regierung.
Dies hängt davon ab, welche Art von Drohne Sie betreiben möchten: Für diejenigen, die unter die Kategorie OFFEN fallen, ist keine Genehmigung erforderlich, wenn die Drohne 250 g oder weniger wiegt.
Für Drohnen, die über 250 g wiegen oder Geschwindigkeiten über 90 km/h erreichen können, ist jedoch eine Genehmigung der EASA erforderlich.
Wenn Ihre Drohne unter die Kategorie SPEZIFISCH fällt, ist unabhängig von ihrem Gewicht und ihrer Geschwindigkeitsfähigkeit eine Genehmigung erforderlich.
Muss ich mich in Bulgarien als UAS-Betreiber registrieren?
Gemäß der EU-Verordnung 2019/947 müssen sich alle UAS-Betreiber unabhängig von der Kategorie registrieren und eine Genehmigung einholen, bevor sie eine Drohne in Bulgarien betreiben. Dazu gehören natürliche und juristische Personen, die in ihrem Namen Drohnen fliegen möchten.
Was passiert, wenn ich beim Fliegen meiner Drohne in einer Drohnenverbotszone erwischt werde?
Es kann sein, dass Sie wegen Gesetzesverstößen strafrechtlich verfolgt werden. Abhängig von der Schwere Ihres Vergehens kann dies letztendlich zu Geldstrafen oder sogar zu einer Gefängnisstrafe führen.
Schlussfolgerung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es in Bulgarien einige Regeln und Vorschriften gibt, an die sich alle Drohnenpiloten halten müssen. Piloten müssen 8 Tage vor ihrem Flug zu kommerziellen Zwecken eine Genehmigung einholen und eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 1 Mio. EUR abschließen.
Das Fliegen einer Drohne in Bulgarien kann ein unglaubliches Erlebnis sein, aber die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften ist unerlässlich.
Wenn Sie diese Regeln verstehen, können Sie sichere und angenehme Flüge gewährleisten und gleichzeitig Bußgelder oder andere Strafen vermeiden. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie das Vergnügen, Ihr UAV in diesem wunderschönen Land zu fliegen, getrost genießen.
Das Befolgen der oben genannten Gesetze kann ein sicheres und angenehmes Erlebnis beim Fliegen Ihrer Drohne in Bulgarien gewährleisten. Wir hoffen, dass dieser Artikel für Sie hilfreich war. Wenn Sie Fragen oder Zweifel haben, hinterlassen Sie diese im Kommentarbereich. Wir werden unser Bestes tun, um Ihnen weiterzuhelfen.